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Arbeitsmedizin in Schwerin: Rechtssichere Betreuung für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen im Überblick

Entdecken Sie unser umfassendes Angebot für den betrieblichen Gesundheitsschutz und die Prävention in Ihrem Schweriner Betrieb.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge sichert den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Arbeitgeber in Schwerin bei der rechtssicheren Umsetzung der ArbMedVV und der Führung…

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wertvolles Instrument, um erfahrene Mitarbeiter nach einer Langzeiterkrankung sicher zurück in den Arbeitsalltag zu führen. Wir unterstützen…

DGUV Vorschrift 2 Betreuung

Die DGUV Vorschrift 2 bildet das Fundament für den betrieblichen Gesundheitsschutz. Wir unterstützen Unternehmen in der Region Schwerin bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundbetreuung…

G25 Fahr- und Steuertätigkeiten

Die G25 Untersuchung stellt sicher, dass Ihr Fahr- und Steuerpersonal körperlich den Anforderungen gewachsen ist. Wir prüfen die Fahrereignung in Schwerin direkt und unkompliziert für…

G37 Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung

Die Arbeit am Monitor fordert die Augen täglich heraus. Mit der G37 Untersuchung in Schwerin beugen Sie Beschwerden vor und erfüllen Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber effektiv.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen in Schwerin gesetzlich verpflichtend. Erfahren Sie, wie Sie Belastungen frühzeitig erkennen und die Gesundheit Ihrer Belegschaft…

Ganzheitlicher Arbeitsschutz für Schweriner Betriebe

Die Anforderungen an den modernen Arbeitsschutz sind vielfältig und entwickeln sich stetig weiter. In Schwerin und dem Umland stehen wir Ihnen zur Seite, um die physische und psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu fördern. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern um die Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung, die Ausfallzeiten minimiert und die Zufriedenheit im Team steigert.

Prävention und Beratung vor Ort

Unsere Experten beraten Sie direkt in Ihrem Unternehmen oder in unserer Praxis zu allen Fragen der Ergonomie und Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu identifizieren und praxisnahe Lösungen zu implementieren. Ob Industrie, Handwerk oder Verwaltung – wir kennen die spezifischen Herausforderungen der regionalen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und bieten Ihnen eine fundierte fachärztliche Begleitung auf Augenhöhe.

Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge?

Die Pflichtvorsorge ist bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Arbeit. Im Gegensatz dazu muss der Arbeitgeber die Angebotsvorsorge lediglich ermöglichen, während die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig bleibt. Beide Formen dienen dem frühzeitigen Erkennen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Wie oft muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge wiederholt werden?

Die Intervalle für Wiederholungsuntersuchungen hängen von der spezifischen Gefährdung am Arbeitsplatz ab. In der Regel finden diese Termine alle 12 bis 36 Monate statt, wobei die genauen Fristen in der Vorsorgebescheinigung festgelegt werden. Wir unterstützen Sie in Schwerin bei der Überwachung dieser Fristen in Ihrer Vorsorgekartei.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb?

Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegt gesetzlich beim Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, sich durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten zu lassen. Gemeinsam sorgen diese Akteure dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben der DGUV und des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt werden.

Ist das Ergebnis einer Untersuchung für den Arbeitgeber einsehbar?

Nein, der Betriebsarzt unterliegt der medizinischen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Vorsorgebescheinigung, die bestätigt, dass die Vorsorge stattgefunden hat und wann die nächste Untersuchung fällig ist. Medizinische Diagnosen oder private Gesundheitsdaten werden nicht an das Unternehmen übermittelt.

Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich?

Ein BEM-Verfahren muss angeboten werden, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten. Wir begleiten diesen Prozess in Schwerin fachlich und neutral.

Was beinhaltet die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Grundbetreuung umfasst fest definierte Aufgaben wie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung. Der Umfang richtet sich nach der Betriebsgröße und der jeweiligen Gefährdungsgruppe Ihres Unternehmens. Wir berechnen für Sie die notwendigen Einsatzzeiten und stellen die rechtssichere Betreuung sicher.

Kontakt

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    betriebsarzt-schwerin.de

    Max Mustermann

    Musterweg 23
    22000 Musterstadt

    Telefon: +4930 000

    E-Mail: [email protected]